Hier alle wichtigen Informationen zum oben genanten Bildungsgang.
Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent (B7)
Allgemeine Informationen
Ausbildungsziel
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent zielt auf eine die Erziehung unterstützende Tätigkeit mit behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen.
Der Ausbildungsgang Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent dauert zwei Jahre und führt zu einem beruflichen Abschluss.
Stundentafel
Unterrichtsfächer Wochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation,
Fremdsprache/Kommunikation,
Mathematik, Politik, Sport, Religion……………..14
Berufsbezogener Lernbereich -Theorie-………..52
Berufsbezogener Lernbereich -Praxis-………….840
(Bei voller Unterrichtsversorgung)
Abschluss/ Berechtigungen
Der erfolgreiche Abschluss der Klasse II berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung:
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ – „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
Der Abschluss ist Aufnahmevoraussetzung für die Aufnahme in die
Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik. (Notendurchschnitt: 3,0).
Der Erweiterte Sekundarabschluss (ESA) wird mit dem erfolgreichen Besuch der Schulform erworben werden.
Aufnahme in die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales: Schwerpunkt – Sozialpädagogik.
Praktische Ausbildung
In den Klassen I und II wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Organisation und Aufteilung der Stunden auf die Schuljahre regelt die Schule.
Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note für das Fach „Praxis –Sozialpädagogik-“ zusammengefasst.
Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung der praktischen Ausbildung aus.
Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule.
Prüfung
Es wird eine schriftliche, praktische und ggf. mündliche Prüfung durchgeführt.
Aufnahmevoraussetzungen
Anmeldung
Zur Anmeldung wird benötigt:
➢ Online Anmeldung
➢ Lebenslauf
➢ Nachweise über die Aufnahmevoraussetzungen
Hinweise
Bei Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Schreibbedarf, Taschenrechner, Lektüre, usw..
In der Regel wird eine Klassenfahrt durchgeführt.
Auskunft über finanzielle Förderung erteilen die zuständigen BAföG Ämter.